XRechnung in PDF umwandeln

E-Rechnung hier ablegenXML oder PDF

Beispiele

Hilfe & Infos

So wandelst du eine XRechnung in PDF um

  1. Die .xml-Datei oben ins Feld ziehen oder über „Datei auswählen“ öffnen.
  2. Die Rechnung erscheint lesbar: Absender, Empfänger, Positionen, Steuer, Summen und Zahlungsdaten.
  3. Auf „Drucken / Als PDF speichern“ klicken.
  4. Im Druckdialog deines Browsers als Ziel „Als PDF speichern“ wählen und die Datei ablegen.

Wichtig: Die PDF ersetzt die XML nicht

Eine XRechnung ist eine strukturierte Datei, die Programme lesen können. Die daraus erzeugte PDF ist nur ein Bild davon, ohne eingebettete Rechnungsdaten. Als E-Rechnung zählt weiter die XML-Datei: Sie solltest du unverändert aufbewahren und für die Buchhaltung verwenden. Die PDF eignet sich zum Lesen, für Rückfragen oder zum Weitergeben an Personen, die mit XML nichts anfangen können.

Was du sonst noch wissen solltest

  • Zeigt die Seite Hinweise oder Fehler an, bevor du die Rechnung speicherst? Mehr dazu unter E-Rechnung prüfen.
  • Wer nur lesen möchte, findet alles Wichtige unter XRechnung öffnen.
  • Hast du statt einer XML-Datei eine PDF bekommen? Dann schau bei ZUGFeRD anzeigen nach: Dort steckt die Rechnung als XML in der PDF.

Häufige Fragen

Ist die erzeugte PDF auch eine E-Rechnung?

Nein. Die PDF ist nur die Ansicht der Rechnung und enthält kein XML. Als E-Rechnung gilt weiterhin die ursprüngliche XML-Datei, bewahre sie deshalb auf.

Reicht die PDF für Buchhaltung und Aufbewahrung?

Zur Aufbewahrung brauchst du die E-Rechnung im Originalformat, also die XML-Datei. Die PDF taugt zum Lesen, für Rückfragen oder als Beleg zum Ablegen. Im Zweifel fragst du deinen Steuerberater.

Kann ich aus einer XRechnung eine ZUGFeRD-PDF machen?

Eine vorhandene XRechnung lässt sich hier nicht in eine ZUGFeRD-PDF umbauen. Neue Rechnungen kannst du aber direkt als XRechnung und als ZUGFeRD-PDF erstellen.

Wird meine XRechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird nur in deinem Browser gelesen und umgewandelt, nichts wird gesendet.

Weitere Themen

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt dein Steuerberater oder das Bundesfinanzministerium.